Der Airbag verringert in erster Linie die Gefahr von Kopf- und Brustkorbverletzungen. Der Airbag ist kein Ersatz für den Sicherheitsgurt, sondern nur eine Ergänzung. Die Statistik zeigt, dass der Gurt weiterhin der Hauptlebensretter bei Autounfällen ist. Airbags erhöhen die Chance, einen Unfall zu überleben um weitere 30%. Dies gilt jedoch nur für angeschnallte Insassen.
Dennoch bergen Airbags auch Risiken, da sie durch die sehr schnelle Reaktion in sehr kurzer Zeit entfaltet werden. Idealerweise befindet sich die Person nicht im Entfaltungsbereich des Airbags, sondern prallt erst auf den vollständig aufgeblasenen Airbag auf. Gefahr besteht daher
- für Babys in rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Auf dem Vordersitz dürfen solche Babyschalen daher nur bei abgeschaltetem Beifahrerairbag benutzt werden. Lässt sich der Airbag nicht abschalten, muss die Babyschale auf dem Rücksitz transportiert werden (siehe dazu auch Babyschalenspiegel).
- für Kinder in Sitzerhöhungen, die sich mit den Beinen im Entfaltungsbereich befinden.
- für sehr kleine (unter 1,60 m) oder körperbehinderte Personen, die nahe am Lenkrad sitzen.
- für Personen in ungewöhnlicher Haltung (Out-of-Position), beispielsweise ein Beifahrer, der seine Füße auf dem Armaturenbrett abstellt oder in gebeugter Haltung Schuhe bindet.
- für Rettungskräfte am verunfallten Fahrzeug, wenn der Airbag während der Rettungsarbeiten auslöst (siehe Weblinks).
Auch bei langsamen Fahrten außerhalb öffentlicher Straßen und Wege kann durch Aufprall auf ein festes Hindernis mit einem Fahrwerksteil ein hoher Beschleunigungswert auftreten, der zur Zündung der Airbags führt.
Moderne Airbagsysteme prüfen mittels Sitzbelegungssensoren und Kontakten in den Gurtschlössern, ob der Insasse angeschnallt ist. Ist er dies nicht, so wird der Zündzeitpunkt des Airbags verfrüht, um zu verhindern, dass sich der Insasse bereits im Entfaltungsbereich befindet wenn der Airbag gezündet wird. Dies entbindet den Fahrer jedoch auf keinen Fall von der Notwendigkeit des Anschnallens. Ein Airbag alleine kann die Wucht einer unangeschnallten Person nicht auffangen.
Keine oder nur eine geringe Gefahr stellen Zigaretten, Pfeifen oder Brillen dar. Diese fliegen normalerweise bereits durch den Aufprall, also noch vor der Entfaltung des Airbags, weg. Dass sie sich dann zum Zeitpunkt des Entfaltens des Airbags zwischen Airbag und Insassen befinden, ist sehr unwahrscheinlich. Aber selbst bei Sportbrillen, die nicht wegfliegen können, ist der großflächige Aufprall auf dem Airbag weitaus ungefährlicher als z. B. ein Aufprall auf dem Lenkrad.
Durch das Zünden eines oder mehrerer Airbags wird ein sehr lauter Knall und eine entsprechende Erhöhung des Luftdrucks im Fahrzeuginnenraum bewirkt. Der entstehende Knall kann bei einstufigen Airbags bis zu 160 Dezibel laut sein. Dadurch kann es unter Umständen zum Hörsturz kommen. Mehrstufige Airbags sind weniger kritisch, da die Entfaltung und die damit entstehende Verdrängung der Luft gleichmäßiger stattfindet. Aus gleichem Grund wird der Beifahrerairbag zumeist leicht zeitversetzt gezündet. Dies ist unproblematisch, da zwischen Beifahrer und Armaturenbrett in der Regel mehr Platz ist als zwischen Fahrer und Lenkrad. Mit Airbags ausgestattete Fahrzeuge verfügen auch immer über ein Lamellenventil, meist im Heck der Karosserie verbaut. Über dieses kann ein Teil der verdrängten Luft entweichen. Als willkommenen Nebeneffekt verhindert es pfeifende Türdichtungen, die durch die eindringende Luft der Fahrzeuglüftung entstehen wenn die eintretende Luft sich einen Weg nach draußen bahnt.
Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter der einschlägige rechtliche Regelungen wie Sprengstoffgesetz (Deutschland), Pyrotechnikgesetz (Österreich), Sprengstoffgesetz (Schweiz): Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Arbeitnehmern ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.
Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten.